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„Ampel“ muss Wohneigentumspolitik voranbringen

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Auf dem Bauspartag in Berlin formulierten die beiden deutschen Bausparkassenverbände zentrale Forderungen an die Bundesregierung.

„Die Ampel muss dringend gegensteuern, sonst können sich nur noch Besserverdienende Wohneigentum leisten.“ Dies ist eine von drei zentralen Forderungen, die die Vorsitzenden der beiden deutschen Bausparkassenverbände, Bernd Hertweck und Jörg Münning, der Bundesregierung auf dem Bauspartag in Berlin unisono mit auf den Weg gaben.

Zweitens sei es wichtig, die Wohneigentümer mitzunehmen, um den Klimaschutz im Gebäudebereich schneller voranzubringen. Und drittens gehört nach Auffassung der Bausparkassenverbände bei der Reform der privaten Altersvorsorge auch die Eigenheimrente angepackt: „Sie muss deutlich einfacher werden.“

„Wohneigentumsbildung ist der Wohnraumschaffer Nummer 1 in Deutschland“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Verbands der Privaten Bausparkassen, Bernd Hertweck. In den letzten 10 Jahren seien über 1 Million Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern neu entstanden – fast 100.000 mehr als neue Mietwohnungen in neuen und alten Gebäuden. Die Wohneigentumsbildung habe dringend benötigte Mietwohnungen frei gemacht. „Trotzdem liegt der Fokus der Ampel bisher einseitig auf Mietwohnungen“, so Hertweck. Das müsse sich ändern. Nicht um Menschen individuelle Träume zu erfüllen, sondern weil unsere Gesellschaft davon als Ganzes profitiere. „Wir brauchen beides: mehr Mietwohnungen und mehr Eigenheime.“

In diesem Zusammenhang fordern die deutschen Bausparkassen, die Sparfähigkeit und die Sparbereitschaft normalverdienender Haushalte zu stärken. Dafür biete sich zum Beispiel die längst überfällige Verbesserung der Arbeitnehmersparzulage an. Die Erwerbsnebenkosten müssten dringend abgesenkt werden. Das Vorhaben der „Ampel“, den Bundesländern die Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer zu ermöglichen, sei jetzt in Gesetzesform zu gießen. Um im Bundesrat eine Mehrheit dafür zu gewinnen, brauche es vermutlich eine temporäre Kompensation des Bundes.

Der soziale Nutzen der Wohneigentumsbildung zeigt sich nach Auffassung der deutschen Bausparkassen auch beim Vorhaben, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu gestalten. „Voraussetzung ist eine Verdopplung der jährlichen Sanierungsquote, die heute bei einem Prozent liegt“, hob Jörg Münning, Vorsitzender der LBS-Bausparkassenkonferenz, hervor. Viele Wohneigentümer seien durch die Diskussion um das Heizungsgesetz noch stark verunsichert. Münning: „Die Politik muss jene Menschen mitnehmen, die ein eigenes Interesse am Werterhalt ihrer Immobilie haben und die dafür oft auch zweckgerichtet vorsparen, etwa mit einem Bausparvertrag.“ Dort, wo sich Sanierungsinvestitionen lange nicht rechnen, müssten Fordern und Fördern sozial ausbalanciert sein. „Vor allem aber brauchen wir eine langfristig verlässliche Förderung – weit über die aktuelle Legislaturperiode hinaus.“

Planungssicherheit für mindestens fünf bis zehn Jahre forderte der Vorstandsvorsitzende der Bausparkasse Schwäbisch Hall, Reinhard Klein. Er vermisst „einen Masterplan, der aus vorhandenen Puzzlestücken ein Gesamtbild formt“. Die Sanierungslogik müsse die CO2-Effizienz höher bewerten als die reine Energieeffizienz. Gebäude mit Energieklasse G oder H könnten mit vertretbarem Aufwand CO2-neutral betrieben werden, aber nicht voll energieeffizient. „Die Förderprogramme“, so Klein, „sind deshalb auf die CO2-Auswirkungen abzustellen und stärker nach sozialen Kriterien zu differenzieren.“ Außerdem mahnte er Technologieoffenheit an.

Stefan Siebert, Vorstandsvorsitzender der LBS Süd, fordert eine Reform der staatlich geförderten Eigenheimrente – auch Wohn-Riester genannt. „Sie hilft beim Eigenkapitalaufbau und beschleunigt die Schuldentilgung, ist jedoch kompliziert und gehört vereinfacht“, betonte er. Die Diskussion um die Zukunft der privaten Altersvorsorge kreise derzeit einseitig um die Geldrente. Weil viele nicht gleichzeitig auf zwei Wegen für ihr Alter vorsorgen könnten, aber eine Präferenz für eigene vier Wände hätten, müsse die Eigenheimrente eine frei wählbare und gleichberechtigte Alternative zu einer Geldrente bleiben.