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...beim Baukompetenzzentrum im Norden – Mehr als „nur“ ein Baustoffhändler.
Unter dem Motto „Zeit für Innovationen“ vereint das Friede Bauzentrum die verschiedenen Bereiche der Bauwirtschaft. Neben dem bekannten Baustoffhandel, der sich in die Bereiche Hochbau, Garten- und Landschaftsbau, Tiefbau, Bauelemente, Fliesen und Bodenbeläge unterteilt produzieren wir zudem mit unserer eigenen Abbundanlage unter anderem Carports, sowie Überdachungen.
Sie erhalten von uns nach Wunsch eine komplette Leistung – vom Bauantrag bis zur Montage.
Zusätzlich zum Verkauf verfügt das Friede Bauzentrum über individuelle Dienstleistungen und Service rund um das Thema Bauen. Wir bieten unseren Kunden und Partnern verschiedene Ingenieursarbeiten, sowie eine der modernsten Indoor-Ausstellung Norddeutschlands, die die digitale Welt mit der Haptik des Materials vereint.
Neuigkeiten aus der Bau Branche
Erstes Finanzgericht hält Grundsteuer für verfassungswidrig
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erhält gerichtliche Unterstützung in seiner Auffassung, dass die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kritisierte in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) vor allem die Grundstücksbewertung auf Grundlage der Bodenrichtwerte. „Die Bodenrichtwerte sind ein wesentlicher Grund, warum die neue Grundsteuer auf sehr wackligen Füßen steht. Für uns sind die beiden Entscheidungen Motivation, in unseren Musterverfahren die Grundsteuer bis nach Karlsruhe zu tragen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke in Berlin.
In einem Rechtsgutachten für Haus & Grund und den Bund der Steuerzahler hat Prof. Gregor Kirchhof gerade die Bodenrichtwerte für ungeeignet erachtet, Basis für eine Grundsteuer zu sein. Demnach ist die Steuerbemessung nach diesen durchschnittlichen Lagewerten oft ungenau. Dies gelte vor allem dann, wenn Gutachterausschüsse für ein Gebiet fehlten, wenn die Kaufpreissammlungen nicht ausreichten, wenn ein Bodenrichtwert nicht vorhanden sei und daher Werte vergleichbarer Flächen heranzuziehen seien oder wenn lagebedingte Wertminderungen entstünden. „Die Bodenrichtwerte weisen systematische Bewertungslücken auf. Die neue Grundsteuer darf so nicht erhoben werden“, forderte Warnecke abschließend.
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